In der Regel kommt das Sachwertverfahren zum Einsatz, da bei Zweifamilienhäusern die Eigennutzung überwiegt. Ist eine Einheit dauerhaft vermietet, kann ergänzend das Ertragswertverfahren herangezogen werden. Ich wähle das Verfahren, das Ihrem Objekt und Ihrem Verwendungszweck am besten entspricht.





