Ferienanlagen werden in der Regel nach dem Ertragswertverfahren gemäß ImmoWertV bewertet. Im Mittelpunkt stehen dabei die nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen sowie die Restnutzungsdauer der Anlage. In bestimmten Fällen – etwa bei seltenen oder sehr individuellen Objekten – kann ergänzend das Sachwertverfahren herangezogen werden.





