Bei Wohn- und Geschäftshäusern steht der Ertragsgedanke im Vordergrund – das Objekt wird in erster Linie als Kapitalanlage betrachtet. Daher kommt in der Regel das Ertragswertverfahren nach ImmoWertV zur Anwendung. Dabei werden die nachhaltigen Nettomieteinnahmen aus beiden Nutzungsarten – Wohnen und Gewerbe – getrennt ermittelt und auf den Verkehrswert hochgerechnet. Auf Wunsch setze ich ergänzend ein zweites Verfahren ein, um das Ergebnis zu plausibilisieren.





