Bei Gewerbeparks kommt in der Regel das Ertragswertverfahren nach ImmoWertV zum Einsatz, da diese Objekte primär über ihre Mieteinnahmen wirtschaftlich genutzt werden. In Einzelfällen – etwa bei selbstgenutzten Flächen oder Spezialobjekten – kann ergänzend das Sachwertverfahren hinzugezogen werden. Ich wähle das Verfahren stets in Abhängigkeit vom Objekt und dem Bewertungsanlass.





