Das hängt von der konkreten Situation ab. Bei vermieteten Objekten mit stabilem Pächter kommt häufig das Pachtwertverfahren zum Einsatz. Bei eigengenutzten Immobilien oder unklarer Nachfolgenutzung wird in der Regel das Sachwertverfahren herangezogen. In manchen Fällen ist auch eine Kombination sinnvoll. Ich wähle das Verfahren nach den individuellen Gegebenheiten Ihres Objekts – und erläutere die Wahl transparent im Gutachten.





