<!-- x-tinymce/html -->Die Gesamtnutzungsdauer von Gebäuden wird in der ImmoWertV und BelWertV festgelegt und gibt die theoretische Lebensdauer von der Errichtung bis zum wirtschaftlichen Ende an. Die Restnutzungsdauer ist der noch verbleibende Teil dieser Gesamtnutzungsdauer, ausgehend vom aktuellen Bewertungszeitpunkt und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Zustands.





